Anspruchsübergang bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern
BGH, Urteil vom 26.02.1987 - Aktenzeichen IX ZR 136/86
DRsp Nr. 1992/3246
Anspruchsübergang bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern
»Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern geht mit der Abtretung der gesicherten Hauptforderung auch das Recht, die zur Fälligstellung der Bürgschaft erforderlichen Erklärungen abgeben zu können, auf den neuen Gläubiger über.«