Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin Zutritt zu der ehelichen Wohnung der Beteiligten - Hausgrundstück Straße1, Stadt A - zu gewähren und ihr die dazu erforderlichen Haus- und Zimmerschlüssel zu überlassen.
Die Nutzung der Ehewohnung im Einzelnen wird wie folgt geregelt:
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