OLG München, vom 23.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 3479/06
LG München I, vom 25.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O 16095/05
Anwendbarkeit der Verbraucherschutzrichtlinie auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
BGH, Beschluß vom 05.05.2008 - Aktenzeichen II ZR 292/06
DRsp Nr. 2008/11156
Anwendbarkeit der Verbraucherschutzrichtlinie auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:a) Ist die Bestimmung des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen dahin auszulegen, dass davon der Beitritt eines Verbrauchers zu einer Personen-, einer Personenhandelsgesellschaft, einem Verein oder einer Genossenschaft umfasst ist, wenn der Zweck des Beitritts vorrangig nicht darin besteht, Mitglied der Gesellschaft, des Vereins oder der Genossenschaft zu werden, sondern - was vor allem bei der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds häufig zutrifft - die mitgliedschaftliche Beteiligung nur ein anderer Weg der Kapitalanlage oder der Erlangung von Leistungen ist, die typischerweise Gegenstand von Austauschverträgen sind?
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