Anwendbarkeit des HWiG auf Bürgschaftsverträge zur Absicherung von Verbindlichkeiten im Rahmen der Erwerbstätigkeit des Hauptschuldners
BGH, Urteil vom 14.05.1998 - Aktenzeichen IX ZR 56/95
DRsp Nr. 1998/16000
Anwendbarkeit des HWiG auf Bürgschaftsverträge zur Absicherung von Verbindlichkeiten im Rahmen der Erwerbstätigkeit des Hauptschuldners
»Ein Bürgschaftsvertrag, der zur Absicherung einer Verbindlichkeit geschlossen wird, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist, ist kein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 HTürGG. Dasselbe gilt, wenn der Hauptschuldner die durch die Bürgschaft gesicherte Verbindlichkeit zwar als Verbraucher, jedoch nicht im Rahmen eines Haustürgeschäfts eingegangen ist.«
Normenkette:
HWiG § 1 Abs. 1 ; EWG-RL 577/85 Art. 1 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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