Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des 11. Zivilsenats - 3. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22. Juli 2022 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Iburg vom 11. Mai 2022 teilweise abgeändert und unter Ziffer I. wie folgt ergänzt:
Zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin (Ehefrau) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer XXX) wird im Wege der internen Teilung zu Gunsten des Antragstellers (Ehemann) ein Anrecht in Höhe von 2,0242 Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung auf dessen Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer XXX), bezogen auf den 30. November 2020, übertragen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden unter den Ehegatten gegeneinander aufgehoben.
Gerichtskosten werden für das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht erhoben.
Wert: bis 2.000 €
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