LAG Baden-Württemberg, vom 10.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 66/21
ArbG Villingen-Schwenningen, vom 23.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 234/21
Auslegung Allgemeiner GeschäftsbedingungenUngünstigstes Auslegungsergebnis zu Lasten des AGB-Verwenders bei mehreren AuslegungsergebnissenUnangemessene Benachteiligung durch weitreichenden FreiwilligkeitsvorbehaltBetriebliche Übung als AnspruchsgrundlageLeistungsbestimmung nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 Abs. 1 BGBGerichtliche Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB
BAG, Urteil vom 25.01.2023 - Aktenzeichen 10 AZR 109/22
DRsp Nr. 2023/5064
Auslegung Allgemeiner GeschäftsbedingungenUngünstigstes Auslegungsergebnis zu Lasten des AGB-Verwenders bei mehreren AuslegungsergebnissenUnangemessene Benachteiligung durch weitreichenden FreiwilligkeitsvorbehaltBetriebliche Übung als AnspruchsgrundlageLeistungsbestimmung nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 Abs. 1BGBGerichtliche Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB
Orientierungssätze:1. Lässt die Auslegung einer Vertragsklausel mehrere Ergebnisse zu, ohne dass ein Auslegungsergebnis den klaren Vorzug verdient, besteht ein nicht behebbarer Zweifel iSv. § 305c Abs. 2BGB. Der Verwender muss in diesem Fall die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (Rn. 21).2. Ein auf Sonderzuwendungen beschränkter Freiwilligkeitsvorbehalt, der so ausgelegt werden kann, dass er auch spätere Individualabreden über die Zahlung beispielsweise von Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist deshalb unwirksam (Rn. 25 ff.).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Musterverträge" abrufen.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.