Ausschluß des Ausgleichsanspruchs wegen Übernahme einer Zweitvertretung durch einen Eigenhändler
BGH, Urteil vom 07.07.1983 - Aktenzeichen I ZR 115/81
DRsp Nr. 1996/14197
Ausschluß des Ausgleichsanspruchs wegen Übernahme einer Zweitvertretung durch einen Eigenhändler
a. Aus der Verpflichtung, die Interessen des Unternehmers zu wahren, ergibt sich auch für den handelsvertreterähnlich eingebundenen Vertragshändler ein allgemeines Konkurrenzverbot, und zwar unabhängig von einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.b. Die Frage einer kartellrechtlichen Wirksamkeit (Art. 85 Abs. 1EWGV) stellt sich grundsätzlich nicht nur bei einem aus einer ausdrücklichen vertraglichen Klausel, sondern auch bei einem aus dem Gesetz hergeleiteten vertraglichen Wettbewerbsverbot.Eine schuldhafte Verletzung des Wettbewerbsverbots (hier: Übernahme einer Zweitvertretung durch Eigenhändler) setzt voraus, daß der Handelsvertreter durch ein Verhalten, daß der Unternehmer bei anderen Vertretern duldet, tatsächlich Unternehmerinteressen beeinträchtigt hat.Liegen die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 89 b Abs. 1HGB auf Vertragshändler vor, ist auch die Regelung des § 89 b Abs. 3 Satz 2 (Nr. 2 n.F) HGB entsprechend anzuwenden.