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1957
BAG
BAG - Urteil vom 11.06.1957
2 AZR 15/57
Normen:
BGB
§
616
§
629
;
Fundstellen:
BAGE 4, 189
AP Nr. 1 zu § 629 BGB
JZ 1957, 640
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 19.10.1956 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 327/56
BAG - Urteil vom 11.06.1957 (2 AZR 15/57) - DRsp Nr. 2007/24533
BAG,
Urteil
vom 11.06.1957
- Aktenzeichen 2 AZR 15/57
DRsp Nr. 2007/24533
»Die Lohnfortzahlungspflicht in den Fällen des §
629
BGB
regelt sich nach §
616
BGB
. Sie ist abdingbar.«
Normenkette:
BGB
§
616
§
629
;
Hinweise:
Anmerkungen: Hueck, AP Nr. 1 zu §
629
BGB
; Molitor, JZ 1957,
640
Vorinstanz: LAG Düsseldorf, vom 19.10.1956 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 327/56
Fundstellen
BAGE 4, 189
AP Nr. 1 zu § 629 BGB
JZ 1957, 640
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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