Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 25. März 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Beklagten haben von den Klägern ab März 2007 auf einem Gutshof eine Wohnung zu einer Miete von monatlich 1.000 € zuzüglich Nebenkosten sowie mit einem weiteren Vertrag sechs Pferdeboxen nebst angrenzendem Weideland gemietet. Beide Verträge sollten voneinander abhängig sein.
Die Mietverträge enthalten unter anderem folgende Regelungen:
"§ 2 Mietdauer Der Mietvertrag beginnt am: 01.03.2007
1. □ Er läuft auf unbestimmte Zeit.
2. x Nur für Wohnraummietverträge (Kündigungsausschluss)
Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 10 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.
Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraums von 10 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|