I. Die am 3. Oktober 1923 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der am 14. März 1925 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am 29. April 1950 die Ehe geschlossen, aus der drei in den Jahren 1953, 1954 und 1959 geborene Kinder hervorgegangen sind. Am 13. Juli 1976 ist dem Ehemann die Scheidungsklage der Ehefrau zugestellt worden. Am 9. Mai 1977 haben die Parteien in einem notariell beurkundeten Vertrag Gütertrennung vereinbart. Zugleich haben sie festgestellt, daß keiner einen Zugewinnausgleichsanspruch gegen den anderen habe. Im Hinblick auf die angestrebte Scheidung ihrer Ehe haben sie gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Ferner hat der Ehemann seinen hälftigen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Hausgrundstück, dem Inventar und dem Hausrat gegen Zahlung von 40.000 DM und Übernahme einer auf dem Grundstück lastenden Hypothek von 4.000 DM samt der zugrundeliegenden Darlehensverpflichtung auf die Ehefrau übertragen.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|