Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 6. Januar 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 30. April 2002 über das Vermögen der B. GmbH (nachfolgend Schuldnerin) am 1. Juli 2002 eröffneten Insolvenzverfahren. Alleingesellschafterin der Schuldnerin ist die S. AG (nachfolgend S. AG), deren Grundkapital zu mehr als 75 v. H. von der D. AG (nachfolgend D. AG) gehalten wird.
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