Der Zweitbeklagte (nachfolgend: Beklagter) und seine Mutter waren die einzigen Kommanditisten der P. K. KG. Er übernahm eine selbstschuldnerische Bürgschaft für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Klägerin aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung mit der KG. Der vorgedruckte Text der in die Bürgschaftserklärung aufgenommenen "Bedingungen" lautete auszugsweise:
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