Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der angefochtene Beschluss des Amtgerichts Stralsund vom 4.12.2009 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Stralsund - Registergericht - zur Eintragung entsprechend der Rechtsauffassung des Senats zurückverwiesen.
Es wird angeordnet, dass von einer Erhebung der Kosten abzusehen ist.
I. Am 21.9.2009 meldete die Geschäftsführerin der Antragstellerin die Gründung der Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) unter Beifügung der nach dem Musterprotokoll gem. Anlage zu § 2 Abs. 1 a GmbHG im vereinfachten Verfahren erstellten Gründungsurkunde zur Eintragung ins Handelsregister Stralsund an. Die Anmeldung sieht folgende Geschäftsführungs- und Vertretungsregelung vor:
a.) Allgemeine Vertretungsregelung:
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|