I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) aus dem Verkauf seines im Privatvermögen geführten Grundstückes R. Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft im Sinne von § 23 EStG gehabt hat.
Das als gemischtgenutzt bewertete Grundstück liegt in einem seit 1961 zur Sanierung vorgesehenen Gebiet. Der Kläger kaufte es 1963 für 77.000 DM (später erhöht auf 80.000 DM) und verkaufte es noch im Dezember desselben Jahres für 121.000 DM an eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, die den Kaufpreis im Folgejahr (Streitjahr) entrichtete. Am 18. Februar 1964 kaufte der Kläger das Grundstück F. für 136.000 DM.
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