I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Gesellschafter (60 v.H. der Anteile) und Geschäftsführer der A-GmbH (GmbH). In den Jahren 1959 bis 1972 erwarb der Kläger drei Grundstücke, von denen er zwei -zum Teil nach Errichtung von Fabrikationsgebäuden- an die GmbH vermietete. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) wertete die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit (Betriebsaufspaltung). Das dritte Grundstück wurde an ein fremdes Unternehmen vermietet.
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