I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --Ehegatten-- wurden in den Streitjahren 1986 bis 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war mit 3 v.H. am Stammkapital von 100000 DM der im Oktober 1983 gegründeten S-GmbH beteiligt. Im Juli 1984 beteiligte er sich am Unternehmen der GmbH auch als typisch stiller Gesellschafter mit einer Einlage in Höhe von 72418,50 DM und ab September 1985 mit weiteren 10000 DM; vom jährlichen Gewinn und Verlust der GmbH, für deren Berechnung die Steuerbilanz maßgeblich sein sollte, entfielen auf den Kläger 20 v.H., höchstens 40000 DM. Außerdem übernahm er für Schulden der GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 50000 DM.
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