BGH - 20.11.1984 (IX ZR 9/84) - DRsp Nr. 1992/4660
BGH, vom 20.11.1984 - Aktenzeichen IX ZR 9/84
DRsp Nr. 1992/4660
Schadensersatzanspruch wegen eines infolge Verschuldens des Anwalts verlorenen Prozesses(e) besteht nicht, wenn der Mandant den Prozeß mit den ihm zur Verfügung stehenden Beweismitteln ohnehin nicht hätte gewinnen können.