Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. März 2010 - auch im Kostenpunkt - aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Wangen vom 7. Juli 2009 geändert, soweit zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das Einfamilienhaus A. K. 6, A. -S., nebst Garten, Pkw-Stellplätzen und Garage zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.034,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. März 2009 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das vorbezeichnete Urteil des Amtsgerichts Wangen wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|