BGH - Urteil vom 09.07.1990 (II ZR 194/89) - DRsp Nr. 1992/1109
BGH, Urteil vom 09.07.1990 - Aktenzeichen II ZR 194/89
DRsp Nr. 1992/1109
a. Erforderliche Unterrichtung der Gesellschaft vom Erwerb eines Geschäftsanteils durch einen Mitgesellschafter, der ein Veräußerungsangebot des (früheren) alleinigen Geschäftsführers ohne dessen Kenntnis annimmt und durch den Erwerb alleiniger Gesellschafter wird.b-d. Nichtigkeit (§ 138BGB) einer gesellschaftsvertraglichen Regelung über eine - nach freiem Ermessen mögliche »Hinauskündigung« (Ausschließung) eines Gesellschafters;(c-d) mögliche Rechtfertigung der Kündigung durch außergewöhnliche Umstände(d) im Falle eines kündigenden Gesellschafters, der wegen enger persönlicher Beziehungen zu seiner Mitgesellschafterin die volle Finanzierung der Gesellschaft übernommen und der Mitgesellschafterin eine Mehrheitsbeteiligung sowie die alleinige Geschäftsführungsbefugnis eingeräumt hatte.