Die Parteien hatten eine Vertragsstrafe von maximal 10 % der Angebotssumme vereinbart.
(a) »... Bedenken gegen die Wirksamkeit der.. Vereinbarung bestehen nicht. Insbesondere hält sich der auf 10 % der Angebotssumme festgesetzte Höchstbetrag der Vertragsstrafe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zwecke einer derartigen Strafe in einem noch vertretbaren Rahmen (vgl. zur Rechtspr. BGHZ 85,
(b) Abdruck auszugsweise unter I (125) 304 c.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|