I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahr 1976 für 28 560 DM das Eigentum an einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück, an dem seine --damalige-- Ehefrau zuvor von der Veräußerin des Grundstücks ein auf 99 Jahre laufendes Erbbaurecht gegen Zahlung von 205 440 DM zzgl. Erbbauzins erworben hatte. Der Kläger betrieb in dem Gebäude seine Steuerberaterkanzlei. Ab dem 1. Januar 1989 schloss er sich mit zwei Kollegen zu einer GbR zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, die seither Mieterin des ganzen Gebäudes war.
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