Die Berufung des Beklagten ist zulässig, jedoch unbegründet.
Das Familiengericht hat ihn zu Recht für verpflichtet gehalten, der Klägerin gemäß § 1361 BGB ab September 1998 monatlich 1.000,00 DM Trennungsunterhalt zu zahlen. Ein solcher Aufstockungsbetrag ist den ehelichen Lebensverhältnissen in jedem Fall angemessen.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|