LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.03.1996
9 Sa 1388/95
Normen:
BAT §§ 22 23 Anlage 1a ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 260
NZA-RR 1997, 17
ZTR 1996, 517
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 13.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4468/93

Eingruppierung: Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.03.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 1388/95

DRsp Nr. 2001/15136

Eingruppierung: Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte

Eine einzelvertragliche Vereinbarung, dass bestimmte für das Arbeitsverhältnis geltende Regelungen an einen Tarifvertrag "angelehnt" sind, stellt in der Regel keine Verweisung auf einen Tarifvertrag (sog Wiederspiegelungsklausel) dar.

Normenkette:

BAT §§ 22 23 Anlage 1a ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die richtige tarifliche Vergütungsgruppe (Vg), nach der die Arbeit der Klägerin für den Beklagten zu vergüten ist.