I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger und Revisionskläger (Kläger) ein bebautes Grundstück mit Einkünfteerzielungsabsicht vermietet haben.
Die Kläger hatten ein von ihnen für ca. 20 000 DM erworbenes Grundstück im Jahre 1981 bebaut. Die Herstellungskosten des Gebäudes in Höhe von 105 308 DM finanzierten sie in vollem Umfange fremd.
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