Erwerb von Steuererstattungsansprüchen durch Steuerberater
BFH, vom 13.10.1994 - Aktenzeichen VII R 3/94
DRsp Nr. 1997/8467
Erwerb von Steuererstattungsansprüchen durch Steuerberater
1. Geschäftsmäßig i.S.v. § 46 Abs. 4AO 1977 handelt, wer die Tätigkeit - Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen - selbständig und in Wiederholungsabsicht ausübt; dafür getroffene organisatorische Vorkehrungen indizieren zwar die Wiederholungsabsicht, sind indes für deren Annahme keine notwendige Voraussetzung.2. Die Zahl der Erwerbsfälle und der Zeitraum ihres Vorkommens spielen bei der Beurteilung, ob Geschäftsmäßigkeit beim Erwerb von Erstattungsansprüchen durch einen Steuerberater vorliegt, eine bedeutende Rolle.Eine Anzahl von vier Abtretungen einschließlich eines Wiederholungsfalles innerhalb eines Zeitraums von wenig mehr als einem Jahr kann ausreichen. Wenn die Vorinstanz in einem solchen Falle die Geschäftsmäßigkeit bejaht hat, so kann darin ein Rechtsfehler nicht gefunden werden.
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