1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2008 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin verlangt wegen Lohnwuchers Nachzahlung weiterer Vergütung.
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