Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der am 20. Juni 2000 gegründeten S. AG (im Folgenden: Schuldnerin). Zu ihren Gründern gehörte der Beklagte mit 5 % des Kapitals (= 10.000,00 EUR). Dieser unterzeichnete am 16. Juli 2000 in einem Hotel in W., USA, folgende Erklärung, welche er sodann Herrn N., dem damaligen Vorstandsvorsitzenden der P. AG und späteren Aufsichtsratsvorsitzenden der Schuldnerin aushändigte:
"To whom it may concern:
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