Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils
BGH, Urteil vom 19.04.1999 - Aktenzeichen II ZR 365/97
DRsp Nr. 1999/6033
Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils
»a) Ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils, der vor der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages geschlossen wird, unterliegt nicht dem Formzwang des § 15 Abs. 4GmbHG.b) Verpflichtet sich ein Gesellschafter, seinen Geschäftsanteil künftig für einen Treugeber zu halten, bedarf diese Vereinbarung der notariellen Beurkundung (Ergänzung zu BGHZ 35, 272, 277). Ebenso ist die Treuhandabrede beurkundungsbedürftig, die der Gesellschafter nach Gründung, aber vor Eintragung der GmbH hinsichtlich des künftig entstehenden Geschäftsanteils schließt.«