BGH - Urteil vom 25.10.2001
IX ZR 185/00
Normen:
BGB § 776 ; AGBG § 9 ;
Fundstellen:
BB 2001, 2498
DNotZ 2002, 381
MDR 2002, 228
NJW 2002, 295
ZIP 2001, 2168
Vorinstanzen:
OLG München,
LG Traunstein,

Formularmäßige Einschränkung der Rechte des Bürgen

BGH, Urteil vom 25.10.2001 - Aktenzeichen IX ZR 185/00

DRsp Nr. 2001/16239

Formularmäßige Einschränkung der Rechte des Bürgen

»Zu den Anforderungen an eine wirksame formularmäßige Einschränkung der Rechte des Bürgen aus § 776 BGB

Normenkette:

BGB § 776 ; AGBG § 9 ;

Tatbestand:

Der Beklagte zu 1 übernahm mit formularmäßiger Erklärung vom 6. Oktober 1994 gegenüber einer Rechtsvorgängerin der Klägerin (fortan: Klägerin) die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von 200.000 DM für alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche der Klägerin aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen R. H. Die Beklagte zu 2 erteilte am selben Tage eine entsprechende Bürgschaft über 50.000 DM. Ziffer 8 dieser Verträge lautet:

"Stundung und Freigabe von Sicherheiten