LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 531/98
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe neben Schadensersatz bei Überschreitung des Fertigstellungstermins
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2002 - Aktenzeichen 5 U 85/01
DRsp Nr. 2004/9001
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe neben Schadensersatz bei Überschreitung des Fertigstellungstermins
Eine Klausel in einem Werkvertrag, wonach dem Verwender bei Überschreitung eines vereinbarten Fertigstellungstermins neben dem Anspruch auf Schadensersatz eine Vertragsstrafe zusteht, ist unwirksam, da die Vereinbarung einer zusätzlichen Vertragsstrafe vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht und den Vertragspartner unangemessen benachteiligt.