Die Klägerin - eine Gesellschaft englischen Rechts mit Sitz in Gibraltar - schloß am 30. Juli 1989 in Malaga/Spanien mit der R. R. Textilvertriebs GmbH mit Sitz in Bayern (fortan: GmbH) - diese vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Olaf W. - eine handschriftliche Vereinbarung über die Lieferung von 3.000 Stück Jeans. Darin heißt es unter anderem:
»11). Die Verbindlichkeit der Firma R. R. gegenüber der Firma ... (Klägerin) wird auf der Basis Lieferung 3.000 Jeans a DM 28.- DM 84.000. - betragen.
Dieser Betrag ist zur Zahlung fällig nach 60 Tagen (bzw. 90 Tagen + 1 % auf Warenwert) ab Rechnungsdatum.
... 13). Als zusätzliche Sicherheit erfolgt Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft des Herrn ... (Beklagter)«
... Bereits am 28. Juli 1989 hatte der Notar Dr. H. in Berlin folgende Erklärung des Beklagten - Alleingesellschafters und -Geschäftsführers der GmbH - beurkundet:
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