Die Parteien sind Geschwister. Ihre Mutter verstarb am 7. Mai 1981; der Vater ist im Jahre 1954 vorverstorben und allein von der Mutter beerbt worden. Erben der Mutter sind deren drei Töchter, nämlich die Klägerin, die Beklagte und deren nicht am Verfahren beteiligte Schwester I zu je einem Drittel. Die Klägerin schloß ihre Schulausbildung mit der mittleren Reife ab und wurde dann weiter als Kindergärtnerin ausgebildet. Der Beklagten finanzierten die Eltern eine höhere Schulbildung bis zum Abitur und ein anschließendes Medizinstudium; sie ist Ärztin mit einer eigenen Praxis.
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