Die Klägerin verlangt die Bezahlung eines unstreitig noch offenen Kaufpreisrestbetrages von 29.191,25 DM für eine Kokslieferung sowie Schadensersatz in Höhe von 44.026,70 DM nebst Zinsen und Mehrwertsteuer darauf. Sie handelt, ebenso wie die Beklagte, mit der sie seit mehreren Jahren in Geschäftsverbindung stand, mit Brennstoffen. Am 18. Juni 1980 schloß sie mit der Beklagten unter Hinweis auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag (Kontrakt 3940), aufgrund dessen sie 6.000 t Koks in Teilmengen zu liefern hatte. Die schriftliche Vertragsbestätigung der Klägerin lautet auszugsweise:
Menge und Sorte: ca. 6.000 t Koks + 40 mm ab Sluiskil
Preis: DM/t 268,-- frei Waggon verladen Sluiskil, NL.
Waggonstellung: erfolgt durch Sie
ca. Analyse: (Verweigerungswerte) Wasser 7
...
0 - 25 mm + 5
0 - 40 mm + 11
Analysentnahme: SGS-ICM, Rotterdam und HIBA, Essen bei Verladung in Sluiskil, Kosten zu Ihren Lasten
|
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|