I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der W.-GmbH. Er hielt die Geschäftsanteile an der W.-GmbH ursprünglich in seinem Privatvermögen. Seine Ehefrau, die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), verpachtete ein in ihrem Eigentum stehendes Grundstück mit Pachtvertrag vom 17. Februar 1987 an die W.-GmbH, welche das Grundstück für betriebliche Zwecke nutzte. In einem Zwangsversteigerungsverfahren erwarb der Kläger am 24. August 1993 das Eigentum an dem betrieblich genutzten Grundstück, welches er von diesem Zeitpunkt an --in Fortführung des vormals zwischen der Klägerin und der W.-GmbH bestehenden Pachtverhältnisses-- an die W.-GmbH verpachtete.
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