I. Der Antragsteller, Beschwerdeführer und Kläger (Antragsteller) erwarb zusammen mit A in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im August 1993 ein Grundstück. Wegen dieses Grunderwerbs setzte der Antragsgegner, Beschwerdegegner und Beklagte (das Finanzamt --FA--) durch Bescheid vom 12. Oktober 1993 Grunderwerbsteuer gegen die GbR fest.
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