Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wird von dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) für Steuerschulden der M in Anspruch genommen, weil sie deren landwirtschaftliches Lohnunternehmen im Ganzen übernommen habe. Die Klägerin ist am 13. Oktober 1994 von dem Sohn der M als alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer gegründet worden. Sie bietet seither dieselben Leistungen an wie früher M und hat von dieser im Wesentlichen den Kundenstamm übernommen. Die von M, die ihr Gewerbe am selben Tag abgemeldet hatte, entlassenen Arbeitnehmer hat sie wieder eingestellt. Auch Anschrift und Telefonnummer des Unternehmens sind gleich geblieben. Das im Eigentum des Ehemannes der M stehende Betriebsgrundstück wurde von der Klägerin zunächst --ebenso wie von M-- unentgeltlich genutzt und im Januar 1995 erworben.
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