Der Kläger war in der Zeit vom 1. Februar 1991 bis zum 31. Dezember 1992 für die beklagte Herstellerin von Damenoberbekleidung als Handelsvertreter tätig. Die Beklagte hat ihm nach Ende des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich nach § 89b HGB in Höhe von 41.092, 79 DM gezahlt. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kläger weiteren Ausgleich von 37.946, 62 DM nebst Zinsen.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|