Der Kläger ist Verwalter in dem am 30. Juni 1999 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. M. KG. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hat am 4. Oktober 1999 durch das zuständige Finanzamt gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Schuldnerin einen Haftungsbescheid wegen Steueransprüchen gegen die KG in Höhe von 83.791,86 DM erlassen. Aufgrund des bestandskräftig gewordenen Haftungsbescheids hat die Beklagte die Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 84.575,74 DM auf dem hälftigen Miteigentumsanteil des persönlich haftenden Gesellschafters an einem Grundstück in L. erwirkt.
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