Kaufrecht: Untersuchungs- und Hinweispflichten des gewerblichen Gebrauchtwagenhändlers
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.1996 - Aktenzeichen 22 U 269/95
DRsp Nr. 2007/14704
Kaufrecht: Untersuchungs- und Hinweispflichten des gewerblichen Gebrauchtwagenhändlers
Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler ist zwar nicht verpflichtet, generell von ihm angebotene Fahrzeuge auf Mängel zu überprüfen; liegen aber greifbare Anhaltspunkte für einen Schaden vor - hier: unsaubere Schweißnaht, die beim Öffnen der Motorhaube für einen Gebrauchtwagenhändler ohne weiteres erkennbar ist -, muß er weitere Untersuchungen anstellen und den Käufer auf den Verdacht eines Vorschadens hinweisen; andernfalls verschweigt er den Mangel arglistig.