1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.07.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
2. Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene, vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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