KG - Urteil vom 20.02.2023
20 U 105/22
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1064
NJW 2023, 2654
ZEV 2023, 624
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 180/21

KG - Urteil vom 20.02.2023 (20 U 105/22) - DRsp Nr. 2024/14762

KG, Urteil vom 20.02.2023 - Aktenzeichen 20 U 105/22

DRsp Nr. 2024/14762

1. Im Hinblick auf den ärztlichen Honoraranspruch aus einem Behandlungsvertrag kann die gebotene intensivmedizinische Versorgung eines schwerstkranken Patienten bereits begrifflich nicht als grobe Pflichtverletzung gewertet werden. 2. Von einem Arzt, dessen primäre Aufgabe es ist, dass Leben seiner Patienten zu schützen und zu erhalten, kann nicht erwartet werden, in einer Situation, in der - wie hier - Minuten darüber entscheiden, ob das Leben des Patienten gerettet werden kann, diese knappe Zeit dafür zu verwenden, eine ihm vorgelegte Patientenverfügung sorgfältig und juristisch belastbar dahingehend auszulegen, ob der Patient vielleicht nicht gerettet werden möchte.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.07.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 17 O 180/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene, vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

I.