OLG Karlsruhe - Urteil vom 08.03.1996 (20 UF 53/95) - DRsp Nr. 1997/5530
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1996 - Aktenzeichen 20 UF 53/95
DRsp Nr. 1997/5530
Prozeßkostenhilferaten, die der Unterhaltsverpflichtete in einem Unterhaltsrechtsstreit zu zahlen hat, mindern seine Leistungsfähigkeit und sind bei der Bemessung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu berücksichtigen.
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