Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 25.8.1992 als Einmann-GmbH von dem Steuerberater H.-P. T., der gleichzeitig zum Gesellschafter-Geschäftsführer bestellt wurde, gegründet. Die Eintragung der Klägerin in das Handelsregister lehnten das Amtsgericht Bergheim und das Landgericht Köln aus Gründen, die von den Parteien nicht vorgetragen worden sind, endgültig ab.
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