I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Patronatserklärung für eine ihrer Tochtergesellschaften passivieren konnte.
Die Klägerin ist eine geschäftsleitende Holding, die in den Streitjahren 1990 bis 1994 Beteiligungen an mehreren inländischen und ausländischen Gesellschaften, darunter eine 100%ige Beteiligung an der X-GmbH (X) und der S-GmbH (S) hielt. Gesellschafter der Klägerin waren die Eheleute Z, die Anteile von 67,02 v.H. und 32,98 v.H. hielten.
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