I. Die Antragstellerin, die Gesellschafterin und stille Gesellschafterin der Schuldnerin ist, hat wegen eines Anspruchs auf Auszahlung eines auf ihrem "Darlehenskonto" bei der Schuldnerin befindlichen Betrages von 216.799,80 Euro, den die Schuldnerin nicht erfüllen könne, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin beantragt. Die Schuldnerin beruft sich gegenüber dem Anspruch der Antragstellerin auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen deren Beteiligung an geschäftsschädigenden Verhaltensweisen der hinter ihr stehenden natürlichen Personen; hilfsweise hat sie die Aufrechnung mit einem erstrangigen Teilbetrag des noch nicht bezifferten Schadensersatzanspruchs erklärt.
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