Die Beklagte war bis Anfang 1984 Kommanditistin der H. Sch. & Cie. mit einem festen Kommanditanteil von 300.000 DM. Persönlich haftender Gesellschafter war ihr Bruder W. D. mit einem festen Kapitalanteil von 200.000 DM; weitere Kommanditistin mit einem festen Kapitalanteil von 100.000 DM war dessen Ehefrau A. D..
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