Auf die Rechtsmittel der weiteren Beteiligten werden der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 23. November 2010 und der Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 25. Mai 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel - an das Insolvenzgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf jeweils 1.800 € festgesetzt.
I.
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