OLG Karlsruhe, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 33/03
LG Karlsruhe, vom 22.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 486/01
Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; Nachbesserungsrecht des Steuerberaters
BGH, Urteil vom 11.05.2006 - Aktenzeichen IX ZR 63/05
DRsp Nr. 2006/18709
Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; Nachbesserungsrecht des Steuerberaters
»a) Ein mit einem Steuerberater geschlossener Vertrag, der auch eine Beratung in Steuerangelegenheiten zum Gegenstand hat, ist in jedem Fall ein Dienstvertrag.b) Der Steuerberater hat jedenfalls dann kein Nachbesserungsrecht hinsichtlich einer Einzelleistung mit werkvertraglichem Charakter, wenn sein Auftraggeber das Mandat bereits beendet hatte und der Fehler erst von einem neu beauftragten Steuerberater entdeckt worden ist.«