Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 8. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2019 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung des Antragsgegners, der Antragstellerin eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen.
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