Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der G. I. AG. Deren Rechtsvorgängerin - die G. I. GmbH & Co. - erwarb mit notariellem Vertrag vom 12. Oktober 1992 von dem Alleingesellschafter H. der S. N. GmbH (STN) sämtliche Geschäftsanteile, nachdem dieser unmittelbar zuvor die Grundstücksgesellschaft, die Eigentümerin des an die STN verpachteten Betriebsgrundstücks nebst aufstehenden Gebäuden war, gemäß § 20 Umwandlungssteuergesetz in diese Gesellschaft eingebracht hatte, gegen eine sofort entrichtete Kaufpreisanzahlung von 2,5 Mio. DM.
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