BGH - Urteil vom 22.03.1990
I ZR 43/88
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Berühmte Marke
GRUR 1990, 1050
GRUR 1990, 711
MDR 1990, 793
wrp 1990, 696
Vorinstanzen:
OLG Köln,
LG Köln,

Telefonnummer 4711; Beeinträchtigung des Werbewerts einer berühmten Kennzeichnung durch einen regional tätigen Verletzer

BGH, Urteil vom 22.03.1990 - Aktenzeichen I ZR 43/88

DRsp Nr. 1996/8464

"Telefonnummer 4711"; Beeinträchtigung des Werbewerts einer berühmten Kennzeichnung durch einen regional tätigen Verletzer

»Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des mit ihrer Alleinstellung verbundenen Werbewerts einer berühmten Kennzeichnung wird nicht ohne weiteres dadurch ausgeschlossen, daß der Verletzer nur regional tätig ist. Es kommt vielmehr auf Art, Umfang und Bedeutung seiner Benutzung der als verletzend in Betracht kommenden Bezeichnung sowie auf den Umfang und die Bedeutung der Region an, in der die Benutzung erfolgt; dabei wird regelmäßig auch die Gefahr der Ausbreitung gleicher oder ähnlicher Formen einer Benutzung verletzender Bezeichnungen durch andere - u. U. gleichfalls nur regional tätige - Unternehmen zu berücksichtigen sein.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand: